Nachhilfekosten und das Bildungspaket für ALG II-Empfänger
Im Bildungspaket für ALG II-Empfänger bzw. deren Kinder soll auch Geld für Nachhilfekosten enthalten sein. Jedoch sollte ALG II-Empfänger diesbezüglich auch das Kleingedruckte lesen.
“Ein Anspruch auf die notwendige Lernförderung hat Ihr Kind, wenn z.B. Ihr Kind Versetzungs gefährdet (sic!) ist und durch Nachhilfeunterricht die Versetzung doch noch schaffen würde. Der Förderbedarf kann nur durch die Schullehrerinnen und Schullehrer festgestellt und bescheinigt werden. Die Lernförderung kann intern durch die Schule in der Schule organisiert werden oder auch außerhalb der Schule durch private Einrichtungen. (Quelle: http://www.bildungspaket-nuernberg.de/pages/paketleistungen.php)”
So kann es durchaus passieren, dass bei einer Verschlechterung der schulischen Leistungen während einer Nachhilfe die Kostenübernahme abgelehnt wird. Dieses entschied zum Beispiel das Sozialgericht in Frankfurt am Main (vgl. dazu die Artikel in “Die Welt” und “Telepolis“)

